AGB
AGB
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die von den, der DeRa Hotels GmbH zugehörigen Hotels (im folgenden DeRa Hotels GmbH), gegenüber dem Gast und sonstigen Vertragspartnern (im folgenden Vertragspartner genannt) erbracht werden.
Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), oder vergleichbaren Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der DeRa Hotels GmbH. Die DeRa Hotels GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der DeRa Hotels GmbH keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der DeRa Hotels GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss und - Partner
Auf eine Buchungsanfrage des Vertragspartners hin kommt ein Hotelaufnahmevertrag zustande. Der DeRa Hotels GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind das jeweilige Hotel der DeRa Hotels GmbH und der Vertragspartner. Hat ein Dritter einen Vertragspartner bestellt, haftet er der DeRa Hotels GmbH gegenüber zusammen mit dem Vertragspartner als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DeRa Hotels GmbH, an den Vertragspartner weiterzuleiten.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecke, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Die DeRa Hotels GmbH verpflichtet sich, die vom Vertragspartner gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des jeweiligen Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die DeRa Hotels GmbH den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die DeRa Hotels GmbH dem zustimmt.
Die Zahlung des Gesamtbetrages ist bei Check In zu tätigen, sollte diese nicht bereits auf Grund der Zahlungsbedingung im Voraus erfolgt sein.
Rechnungen des jeweiligen Hotels der DeRa Hotels GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Die DeRa Hotels GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die DeRA Hotels GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die DeRa Hotels GmbH eine Mahngebühr von 5,- EUR erheben. Der DeRa Hotels GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Die DeRa Hotels GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes
Ein Rücktritt des Vertragspartners von dem mit dem jeweiligen Hotel der DeRa Hotels GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Vertragspartner vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des jeweiligen Hotels der DeRa Hotels GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners , wenn diesem dadurch das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Sofern zwischen der DeRa Hotels GmbH und dem Vertragspartner ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der DeRA Hotels GmbH auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Vertragspartners erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem jeweiligen Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Vertragspartners gemäß vorstehend IV. Abs. 1 Satz 3 vorliegt.
Die DeRa Hotels GmbH hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkreten berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.
Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements.
Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der DeRA Hotels GmbH kein Schaden oder der dem jeweiligen Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
Sofern die DeRA Hotels GmbH die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung oder Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
V. Rücktritt des Hotels
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Die DeRa Hotels GmbH ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt,
wenn der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt,
die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist,
Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht,
der Vertragspartner den Namen des Hotels mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht,
vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotels untervermietet werden,
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Die DeRA Hotels GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
VI. Zimmerübergabe und -rückgabe
Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 16 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr den Tages Zimmerpreis In Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100% des vollen gültigen Logie-Preises.
Dem Vertragspartner steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Die DeRa Hotels GmbH bietet nur Nichtraucherzimmer an, somit gilt in allen Hotelzimmern und öffentlichen Bereichen ein generelles Rauchverbot.
VII. Haftung des Hotels
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind, in diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die DeRa Hotels GmbH empfiehlt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Hotelsafe aufzubewahren. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Vertragspartner nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht.
Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz in einer Hotelgarage oder einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf diese Weise abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet die DeRa Hotels GmbH nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall muss der Schaden unverzüglich, spätestens jedoch beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Vertragspartner/Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist und der Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorgezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
VIII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand -auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des jeweiligen Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des jeweiligen Hotels.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(Salvatorische Klausel)
Sollten Einzelbestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.